Inspektionsmethoden und Exportstandards für Elektrofahrräder

Im Jahr 2017 haben europäische Länder Pläne zum Ausstieg aus Kraftstofffahrzeugen vorgeschlagen.Gleichzeitig haben Länder in Südostasien und Lateinamerika eine Reihe von Plänen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung vorgeschlagen, darunter die Entwicklung von Elektrofahrzeugen als Schlüsselprojekt für die künftige Umsetzung.Gleichzeitig ist laut NPD-Statistik seit Ausbruch der Epidemie der Verkauf von Zweirädern in den USA sprunghaft angestiegen.Im Juni 2020 stiegen die Verkäufe von Elektrofahrrädern im Jahresvergleich deutlich um 190 % und im Jahr 2020 stiegen die Verkäufe von Elektrofahrrädern im Jahresvergleich um 150 %.Laut Statista wird der Verkauf von Elektrofahrrädern in Europa im Jahr 2025 5,43 Millionen Einheiten erreichen, und der Verkauf von Elektrofahrrädern in Nordamerika wird im gleichen Zeitraum etwa 650.000 Einheiten erreichen, und mehr als 80 % dieser Fahrräder werden importiert.

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Anforderungen an die Inspektion vor Ort für Elektrofahrräder

1. Kompletter Fahrzeugsicherheitstest

-Bremsleistungstest

-Pedalfahrfähigkeiten

-Strukturtest: Pedalspiel, Vorsprünge, Antikollision, Wasserwatleistungstest

2. Mechanische Sicherheitsprüfung

-Vibrations- und Schlagfestigkeitstest des Rahmens/der Vordergabel

-Reflektor-, Beleuchtungs- und Hupentests

3. Prüfung der elektrischen Sicherheit

-Elektrische Installation: Installation der Kabelführung, Kurzschlussschutz, elektrische Festigkeit

-Steuerungssystem: Brems-Ausschaltfunktion, Überstromschutzfunktion und Kontrollverlust-Verhinderungsfunktion

-Motornenndauerausgangsleistung

-Ladegerät- und Batterieinspektion

4 Brandschutzprüfung

5 Prüfung der Flammschutzleistung

6 Belastungstest

Zusätzlich zu den oben genannten Sicherheitsanforderungen für Elektrofahrräder muss der Inspektor bei der Inspektion vor Ort auch andere damit verbundene Tests durchführen, darunter: Prüfung der Größe und des Gewichts des Außenkartons, Prüfung der Verarbeitung und Menge des Außenkartons, Messung der Größe des Elektrofahrrads und Gewicht des Elektrofahrrads Test, Beschichtungshaftungstest, Transport-Falltest.

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Besondere Anforderungen unterschiedlicher Zielmärkte

Nur durch das Verständnis der Sicherheits- und Nutzungsanforderungen des Zielmarktes kann sichergestellt werden, dass das hergestellte Elektrofahrrad vom Zielmarkt anerkannt wird.

1 Anforderungen des Inlandsmarktes

Derzeit basieren die neuesten Vorschriften für Elektrofahrradstandards im Jahr 2022 noch auf den „Technischen Spezifikationen zur Sicherheit von Elektrofahrrädern“ (GB17761-2018), die am 15. April 2019 umgesetzt wurde: Ihre Elektrofahrräder müssen den folgenden Vorschriften entsprechen:

-Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von Elektrofahrrädern darf 25 Kilometer/Stunde nicht überschreiten:

-Die Fahrzeugmasse (inkl. Batterie) darf 55 kg nicht überschreiten:

-Die Nennspannung der Batterie beträgt höchstens 48 Volt;

-Die Nenndauerleistung des Motors beträgt höchstens 400 Watt

-Muss die Fähigkeit haben, in die Pedale zu treten;

2. Anforderungen für den Export in den US-Markt

US-Marktstandards:

IEC 62485-3 Ed.1.0 b:2010

UL 2271

UL2849

-Motor muss weniger als 750 W (1 PS) haben

-Eine Höchstgeschwindigkeit von weniger als 20 Meilen pro Stunde für einen 170 Pfund schweren Fahrer, wenn er allein vom Motor angetrieben wird;

-Sicherheitsvorschriften, die für Fahrräder und Elektronik gelten, gelten auch für E-Bikes, einschließlich 16CFR 1512 und UL2849 für elektrische Systeme.

3. Export gemäß EU-Anforderungen

EU-Marktstandards:

ÖNORM EN 15194:2009

BS EN 15194:2009

DIN EN 15194:2009

DS/EN 15194:2009

DS/EN 50272-3

-Die maximale Dauerleistung des Motors muss 0,25 kW betragen;

- Die Leistung muss verlangsamt und gestoppt werden, wenn die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h erreicht oder wenn das Pedal stoppt;

-Die Nennspannung der Motorstromversorgung und des Stromkreisladesystems kann 48 V Gleichstrom oder das integrierte Batterieladegerät mit einem Nenneingang von 230 V Wechselstrom erreichen;

-Die maximale Sitzhöhe muss mindestens 635 mm betragen;

- Spezifische Sicherheitsanforderungen für Elektrofahrräder –EN 15194 in der Maschinenrichtlinie und allen in der EN 15194 genannten Normen.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 15. März 2024

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